Übersetzen

Die Übersetzungen werden entweder pro Zeile (eine Normzeile umfasst dabei 55 Anschläge einschließlich Leerzeichen, gezählt im Zieltext) oder nach Wörtern abgerechnet. Die Preise richten sich jeweils nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad der Übersetzung

 

ACHTUNG: Es ist sehr schwierig Übersetzungspreise miteinander zu vergleichen. Die Qualität und die Qualifikation des Übersetzers spielt hier eine große Rolle, da der Beruf des Übersetzers nicht geschützt ist. Ein günstiges Übersetzungsangebot kann letztlich doppelt oder dreimal so teuer werden, wenn die Übersetzung, aufgrund eines schlechten Ergebnisses,  noch einmal gemacht werden muss.

Bei Urkunden (Zeugnissen, Geburtsurkunden etc.), die nur in Papierversion oder als PDF-Datei zur Verfügung stehen, ziehe ich es vor, Pauschalangebote zu unterbreiten.

 

Die Beglaubigung kostet pro Dokument (nicht pro Seite) 8 €.

Zweitausfertigungen von beglaubigten Übersetzungen kosten jeweils 5 €

 

Bei allen anderen Texten (nicht Urkunden) sollte unbedingt eine elektronische, überschreibbare Version zur Übersetzung gegeben werden. Für PDF-Dateien und andere Formate, die nicht überschrieben werden können, wird ein Aufschlag von 5 % berechnet.

 

Der Mindestauftragswert für Kleinaufträge liegt bei 45 €.


Preise für Kollegen und Übersetzungsbüros auf Anfrage.

Abwicklung

Die einfachste Methode:

  • Elektronische Texte als E-Mail-Anhang zuschicken. Bei Texten auf Papier erst einscannen und per E-Mail als PDF schicken. Bitte beachten Sie die besonderheiten bei beglaubigten Übersetzungen.
  • Sie erhalten von mir einen Kostenvoranschalg und eine zuverlässige Aussage bezüglich der Liefertermine.
  • Wenn Sie mit meinem Angebot einverstanden sind, erhalten Sie Ihre Übersetzung termingerecht zusammen mit einer Rechnung über das zuvor vereinbarte Honorar.

 

 

Bei größeren Aufträgen bedarf es Vorrauszahlungen.